Vertragsbedingungen für Beratungs- und Schulungsleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
CIVARO
Hohlweg 35
50170 Kerpen
– nachfolgend „CIVARO" genannt –
und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Qualitätsmanagement, Rettungsdienst sowie digitale Unterweisungen und Lernplattformen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CIVARO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.
(1) Angebote von CIVARO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) CIVARO erbringt insbesondere folgende Leistungen:
(3) CIVARO ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte einzusetzen.
(4) Die Leistungen von CIVARO stellen keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen ist ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
(1) Der Auftraggeber stellt CIVARO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Abstimmung mit CIVARO verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.
(3) Bei Schulungen und Unterweisungen sorgt der Auftraggeber für:
(4) Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von CIVARO. Mehraufwand wird gesondert vergütet.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden, soweit nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei laufenden Betreuungsverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich oder quartalsweise im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist CIVARO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung auszusetzen.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen, die CIVARO nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers), führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
(3) CIVARO informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
(1) Für Präsenzschulungen und Webinare gelten folgende Stornierungsbedingungen:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis 14 Tage vor dem Termin | kostenfrei |
| 5-10 Tage vor dem Termin | 50 % der Vergütung |
| Weniger als 5 Tage vor dem Termin | 100 % der Vergütung |
(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
(3) Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin einmalig kostenfrei möglich.
(4) CIVARO behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. Bereits gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(1) Der technische Betrieb der Online-Akademie erfolgt durch unseren Partner ELBOS (elbos.net). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der Plattform.
Technischer Betreiber:
ELBOS.net
www.elbos.net
(2) Zugangsdaten zur Lernplattform sind persönlich und nicht übertragbar. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zugänge nur von berechtigten Personen genutzt werden.
(3) Bei Firmenzugängen ist der Auftraggeber für die Verwaltung der Nutzerkonten verantwortlich.
(4) CIVARO gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten werden vorab angekündigt.
(5) Kursinhalte werden regelmäßig aktualisiert. Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Kursversionen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(6) Zertifikate und Nachweise werden digital bereitgestellt. Die Archivierung erfolgt gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
(1) Alle von CIVARO erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CIVARO nicht gestattet.
(4) Bei individuell erstellten Materialien können weitergehende Nutzungsrechte gesondert vereinbart werden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Die Verpflichtung entfällt für Informationen, die:
(1) CIVARO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CIVARO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CIVARO.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Laufende Betreuungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Standard-Lizenzen für die Online-Akademie haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CIVARO.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) CIVARO behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Bei laufenden Verträgen werden Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen widersprochen wird.
Stand: 01.01.2026